Der Befestigungsvertrag von 1396 ermöglichte den Bau der ersten Befestigung Hattingens. Sie bestand aus einem „tun-stacket“, einem Flechtzaun zwischen Eichenpfosten, dem Stadtgraben mit einer durchschnittlichen Breite von 25m und dem Wall aus dem ausgehobenen Material. Die Kirchwege aus den Bauernschaften und die beiden Eingänge der Fernstraße wurden durch fünf Stadttore gesichert.
Die Stadtbefestigung gilt als Zeitpunkt der Stadtwerdung. Aus den Hattingern wurden Bewohner einer burgähnlichen Befestigung – Bürger.
Der wirtschaftliche Aufschwung – Hattingen war Mitglied des Hansebundes – ermöglichte zwischen 1586 und 1590 eine Erneuerung der Stadtbefestigung in Bruchstein. Sie bestand aus der inneren Mauer, der heutigen Grabenstraße, der Außenmauer und dem davorliegenden Stadtgraben. Der alte Wall wurde eingeebnet, um freies Schussfeld zu bekommen.
Um 1820 wurde die Stadtbefestigung abgebrochen, da sie verteidigungstechnisch nutzlos geworden war und Hattingen in dieser Zeit über seine mittelalterlichen Grenzen hinauswuchs.
Die Wirksamkeit der Befestigungsanlagen wurde im Dreißigjährigen Krieg auf eine harte Probe gestellt. Der in schwedischen Diensten stehende Oberst Wilhelm Wendt zum Krassenstein belagerte mit 3.000 Söldnern die Stadt. Nach zehntägiger verlustreicher Belagerung mußte sich die Stadt ergeben und 3.000 Goldgulden Strafe zahlen.
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